Bezahlt Ihre Krankenkasse unsere Leistungen?
Grundversicherung: In der Grundversicherung übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht.
Zusatzversicherung: Die meisten Krankenkassen bezahlen aus der Zusatzversicherung komplementärmedizinische Therapien bis zu einem Höchstbetrag pro Jahr.
Die Bedingungen für eine Leistungsübernahme unterscheiden sich von Krankenkasse zu Krankenkasse. Wir bitten sie deshalb sich direkt bei ihrer Krankenkasse zu erkundigen, ob unsere Leistungen übernommen werden.
Zertifizierungen & Annerkennungen: Es gibt eine Reihe von verschiedenen Anerkennungen im Bereich der Komplementär Medizin, die Teilweise von den Krankenkassen für eine Leistungsübernahme vorausgesetzt werden. Nicht alle Krankenkassen akzeptieren jedoch dieselben Annerkennungen.
Kantonale Approbation: Ich verfüge über eine kantonale Berufsausübungsbewilligung, verbunden mit regelmässigen Praxiskontrollen durch die NVS - die Naturärzte Vereinigung der Schweiz.
ASCA: Seit Juli 2010 bin ich auch anerkannte Therapeutin der Prüfstelle ASCA. Die ASCA Anerkennung bewirkt, dass viele Krankenkassen die meine Leistungen bisher nicht übernommen hatten oder in den letzten Monaten eine potentielle Einstellung angekündigt haben, weiter/wieder meine Leistungen bezahlen werden.
EMR: Einige wenige Krankenkassen übernehmen nur Leistungen, wenn sich der Arzt oder Therapeut beim privatwirtschaftlich geführten EMR (Erfahrungsmedizinisches Register) gegen sehr hohe jährliche Gebühren einkauft, was kein Qualitätsmerkmal ist und oft den Patienten in Form höherer Honorare weiterverrechnet wird. Die volle medizinische Verantwortung trage ich auch für alle in der Praxis tätigen Personen. Eine Registrierung beim EMR ist somit hinfällig.
NVSA: Darüber hinaus bin ich Aktiv-Mitglied der Naturärzte Vereinigung der Schweiz.


